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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des
Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Fa. Gisela
Asseraf-Schulz + Thomas Schulz GBR ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer
angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende
Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Angebote
sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber
unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog im
Internet und eventuelle Prospekte verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe die
Gültigkeit.
3. Lieferung
Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung
vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von
unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem
Zuschlag berechnet. Der Versand erfolgt mit dem DPD oder mit der Post.
4. Lieferzeiten
Ware, die am
Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5
Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns
um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder
Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder
sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die
Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als
den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf
hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag
zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des
Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer
vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2
Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder
Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher
Vertreter der Fa. Gisela Asseraf-Schulz + Thomas Schulz GBR vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt hat.
5. Rückgaberecht
Wir garantieren
für nicht benutzte und original verpackte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von
14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der
Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie
ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für Preisreduzierte Ware und anlässlich von
Sonderverkaufsaktionen.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht
mit Absendung der Ware durch die Fa. Gisela Asseraf-Schulz + Thomas Schulz GBR
auf den Käufer über.
7. Gewährleistung
Fa. Gisela
Asseraf-Schulz + Thomas Schulz GBR gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum
Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist
und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und
Qualität zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich, per Fax oder E-Mail bei uns gemeldet
werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für
diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit entsprechender Rechnung
nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der
Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die
Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware
verändert.
Fa. Gisela Asseraf-Schulz + Thomas Schulz GBR hat während der
Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser
oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt
(1)Bis zur
Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt
oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt,
die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2)Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
ihn. Erlicht das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht.
Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeldlich. Ware, an
der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3)Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt
ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
(4)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweiden und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(5)Bei vertragswidrigen verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
Bis zur vollständigen
Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fa. Gisela Asseraf-Schulz + Thomas Schulz
GBR.
9. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im
Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß
§ 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort
für beide Teile ist Offenhausen-Püscheldorf und Gerichtsstand ist Hersbruck. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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